Sicherheit statt Straßenstrich

Nach dem tragischen Mord an einer jungen Prostituierten ist das Thema Prostitution wieder einmal in die Öffentlichkeit gedrungen. Frauen und Männer die zu jeder Jahreszeit auf der Straße stehen, gehören seit Jahrzehnten zum Luxemburger Stadtbild. Über die unsicheren Bedingungen in denen diese Menschen zurzeit arbeiten müssen, machen sich die wenigsten Nachtschwärmer der Hollericher Straße Gedanken. In diesem Zusammenhang forderten die Jungen Demokraten bereits bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung über die Prostitution einen neuen Ansatz um das Umfeld sicherer für die betroffenen Personen zu gestalten.

Den Schritt der Regierung, eine Austrittschance für Prostituierte anzubieten, begrüßen die Jungen Demokraten, doch werden dadurch die Betroffenen nicht in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt. Denjenigen, welche sexuelle und erotische Dienstleistungen aus freien Stücken anbieten wollen, müssen Rahmenbedingungen gegeben werden.  Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger bleiben natürlich nach wie vor Straftaten, die mit aller Härte bestraft werden müssen.

Die Jungen Demokraten schlagen deswegen folgendes Modell vor:

Prostituierte sollen ihren Beruf straffrei ausüben können, ihre Erwerbstätigkeit soll als freischaffender Beruf anerkannt werden. Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in sogenannten Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können. So sind sie nicht mehr den Gefahren der Straße ausgesetzt. Die zeitlich begrenzten Lizenzen für diese „Etablissements“ sollen unter gewissen Voraussetzungen vom Staat vergeben werden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen nicht die Freiheit der Betroffenen einschränken, sondern deren Schutz und Rechtssicherheit dienen. Die Bedingungen die an den Betreiber gestellt werden, beinhalten, dass diese/r einen Wohnsitz in Luxemburg und ein leeres Strafregister besitzt. Des Weiteren sollen Hygienenormen in den „Etablissements“ gelten: eine Dusche und ein WC sollen als Standard in jedem Zimmer vorhanden sein.

Um dieses Modell einzuführen muss die Regierung aus der UN-Konvention vom 2. Dezember 1949 (die „Konvention zur Unterbindung des Menschhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer“) aussteigen. Diese Konvention vermischt nämlich Menschenhandel undifferenziert mit Prostitution, verschlechtert dadurch die Situation der SexarbeiterInnen und fördert Kriminalität.  2012 haben einige Gremien der UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) darauf hingewiesen, dass eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit nach Vorbild Neuseelands aus gesundheitlichen wie sicherheitstechnischen Gründen mehr als sinnvoll sei und damit angeraten, die bisherige Position der UNO vollständig zu überarbeiten.

Dem stimmen auch bekannte Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International zu. So beschloss deren Delegiertenversammlung in Dublin eine Resolution, die den internationalen Vorstand damit beauftragt, eine Position zum Thema Prostitution zu entwickeln, die einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen

Erwachsenen entkriminalisiert, da prohibitive Gesetzgebungen stets zu mehr Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung führen.  Amnesty International bekennt sich damit zu einer Politik, die die Menschen- und Bürgerrechte der Prostituierten in den Vordergrund stellt.

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Sicherheit statt Straßenstrich